AGB

1. Geltungsbereich

a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der DL Kunststofftechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

c) Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten sind.

d) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform widerspricht; hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

2. Vertragsgegenstand

a) Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der jeweils spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611a BGB ist nicht beabsichtigt und wird durch diesen Vertrag nicht begründet.

b) Vertragsgegenstand ist die vom Auftraggeber bestellte Ware oder beauftragte Leistung des Auftragnehmers. Für die Beschaffenheit der Ware ist in erster Linie die Angebots- oder Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgeblich. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gilt im Übrigen § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB.

3. Zustandekommen des Vertrags

a) Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer abgegebene Angebot schriftlich oder per elektronischer Post (E-Mail) bestätigt. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrags (Angebot) für die Dauer von vier (4) Wochen ab Zugang beim Auftragnehmer gebunden.

b) Der Gegenstand des Vertrags sowie die konkrete Aufgaben- oder Leistungsbeschreibung ergeben sich aus dem schriftlichen Auftrag, der Auftragsbestätigung oder dem Angebot des Auftragnehmers.

4. Vertragsdauer und Kündigung

a) Der Vertrag beginnt und endet zu dem jeweils individuell vereinbarten Zeitpunkt, wie er im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt ist.

b) Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, oder
– der Auftraggeber nach Vertragsschluss in Vermögensverfall gerät, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

c) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

a) Der Leistungsumfang des Auftragnehmers ergibt sich aus dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Er umfasst in der Regel die dort detailliert beschriebenen Aufgaben und Lieferungen.

b) Der Auftragnehmer stellt die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Geräte, Materialien und das notwendige Personal bereit, soweit nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

c) Beide Parteien verpflichten sich, nach bestem Wissen und Gewissen zusammenzuarbeiten, einander Informationen, Auskünfte und Erfahrungen zur Verfügung zu stellen und so einen reibungslosen und effizienten Ablauf sicherzustellen.

d) Jede Partei kann Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs in Textform beantragen. Nach Eingang eines Änderungsantrags prüft der Empfänger, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, und teilt dem Antragsteller die Zustimmung oder Ablehnung in Textform mit. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Auftragnehmer den hierfür anfallenden Prüfaufwand nach vorheriger Ankündigung berechnen, sofern der Auftraggeber dennoch auf die Überprüfung besteht.

e) Notwendige vertragliche Anpassungen infolge einer genehmigten Änderung werden in einer schriftlichen Änderungsvereinbarung festgehalten und treten gemäß diesen AGB in Kraft.

f) Die Materialauswahl erfolgt nach den vom Auftraggeber angegebenen technischen und funktionalen Anforderungen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Eigenschaften des Rohmaterials, sofern dieses auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers gewählt wurde. Verwendet der Auftragnehmer ein von ihm selbst vorgeschlagenes Material, trägt er hierfür das Risiko der Eignung.

g) Sämtliche Anforderungen, Spezifikationen und technischen Vorgaben des Auftraggebers sind schriftlich bei der Anfrage oder Bestellung zu übermitteln. Werden Anforderungen erst nachträglich oder nicht schriftlich mitgeteilt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für deren Nichtberücksichtigung.

6. Preise, Zahlungs- und Versandbedingungen

a) Aufträge werden zu dem im individuellen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Festpreis berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Festpreis umfasst, sofern nicht anders vereinbart, nicht die Kosten für Verpackung, Transport, Transportversicherung, Zollabwicklung oder Montageleistungen. Diese werden gesondert berechnet.

c) Für Leistungen, die auf Zeit- und Materialbasis erbracht werden, gelten in Kostenvoranschlägen oder Angeboten angegebene Schätzpreise als unverbindlich. Die zugrundeliegenden Mengen- und Zeitansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen erstellten Einschätzung des Leistungsumfangs.

d) Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt.

e) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.

f) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt gemäß §§ 158, 449 BGB).

g) Der Auftraggeber trägt grundsätzlich die Kosten und das Risiko des Versands der Ware. Wünscht der Auftraggeber eine Transportversicherung, so hat er diese ausdrücklich zu beauftragen und zu tragen.

h) Bei vereinbarter Selbstabholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit der Bereitstellung zur Abholung auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für Ladungssicherung, Transport und etwaige Transportschäden.

i) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Hindernisse oder Lieferproblemen von Zulieferern verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

7. Prüf- und Rügepflicht nach § 377 HGB

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit dem Lieferschein sowie auf erkennbare Mängel zu untersuchen.

b) Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

c) Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt der Auftragsgegenstand gemäß § 377 HGB als genehmigt.

8. Gewährleistung

a) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

b) Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die Leistung des Auftragnehmers Reparaturen, Nachbesserungen oder Bearbeitungen an Produkten betrifft, die nicht vom Auftragnehmer stammen oder deren ursprüngliche Mängelursache nicht in dessen Verantwortungsbereich liegt.

c) Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter Änderungen, Eingriffe oder Reparaturen an dem Produkt vornimmt, ohne dass zuvor die Zustimmung des Auftragnehmers eingeholt wurde, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der geltend gemachte Mangel nicht auf die Änderung oder den Eingriff zurückzuführen ist.

9. Haftung

a) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

b) Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß verwendet, nicht bestimmungsgemäß eingesetzt oder mechanischer, thermischer oder chemischer Überlastung ausgesetzt wird. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber oder Dritte Änderungen, Eingriffe oder sonstige Modifikationen an der Ware vornehmen, ohne dass hierzu eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt.

c) Für Mängel, die auf die Konstruktion oder Auslegung des Leistungsumfangs zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit diese Konstruktion vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurde.

d) Die DL Kunststofftechnik GmbH haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden sowie nicht für Folgekosten jeglicher Art. Die Haftung ist auf die von der DL Kunststofftechnik GmbH selbst hergestellten Produkte beschränkt.

e) Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden jeglicher Art, insbesondere entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Produktionsausfall oder sonstigen indirekten wirtschaftlichen Nachteilen, sind ausgeschlossen..

f) Im Falle von Mängeln der gelieferten Ware ist die Haftung des Lieferanten auf die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Kosten für den Ausbau der mangelhaften Ware sowie für den Einbau der ersetzten oder nachgebesserten Ware werden nicht übernommen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Montage-, Demontage-, Transport-, Arbeits- oder Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

g) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

a) Für sämtliche Verträge zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Stadt Unna, Deutschland).

c) Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11. Sonstige Bedingungen

a) Our General Terms and Conditions in german apply. The German version is legally binding.

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