AGB

1. Geltungsbereich

a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma DL Kunststofftechnik – nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend „Auftraggeber“ – genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden.

b) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben.

2. Vertragsgegenstand

a) Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

b) Vertragsgegenstand ist die vom Auftraggeber bestellte Ware. Bezüglich der Beschaffenheit gilt die Angebotsbeschreibung, im Übrigen gilt § 434 Abs.1 Satz 3 BGB.

3. Zustandekommen des Vertrags

a) Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch die Übermittlung einer schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per elektronischer Post. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) vier Wochen gebunden.

b) Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

a) Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

b) Eine fristlose Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

  • der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist diese nicht leistet.
  • der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

a) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

b) Der Auftragnehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

c) Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

d) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Auftragnehmer bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

e) Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen AGB zustande.

f) Die Auswahl der Materialien wird nach Angaben des Auftraggebers hinsichtlich der Anforderungen durchgeführt. Der Auftragnehmer garantiert nicht für die Eigenschaften des verwendeten Rohmaterials. Im Falle der Nutzung eines vom Auftragnehmer gewünschten Materials trägt dieser das Risiko.

g) Alle Anforderungen an die Produkte müssen bei der Anfrage oder Bestellung schriftlich übermittelt werden. Ansonsten erfolgt keinerlei Berücksichtigung und es wird keine Haftung übernommen. 

6. Preise, Zahlungs- und Versandbedingungen

a) Aufträge werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis exklusive Mehrwertsteuer berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

b) Der Festpreis bildet sich exklusive Verpackung, Transport, Transportversicherung, Zollformalitäten und Montage aus.

c) Angegebene Schätzpreise für Erzeugnisse auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

d) Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

e) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.

f) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt nach §§158, 449 BGB).

g) Der Auftraggeber trägt grundsätzlich die Kosten sowie die Verantwortung für den Versand des Lieferumfangs.

h) Bei vertraglich vereinbarter Selbstabholung geht der Haftungsausschluss auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist für die korrekte Ladungssicherung und den gesamten Transport verantwortlich.

i) Liefertermine sind nur dann verlässlich, wenn sie auf schriftliche Weise zugesichert wurden.

j) Schadensersatzansprüche oder Vertragskündigungen dürfen vom Auftraggeber bei Versäumen der bestätigten Liefertermine nicht geltend gemacht werden.

k) Kosten für die Rücksendung des Lieferumfangs bei Reklamationen trägt der Auftraggeber und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.

l) Der Auftraggeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand bei vertraglich vereinbarter Selbstabholung entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich abholt.

m) Im Fall des Verzuges des Auftraggebers mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an der Ware.

7. Abnahme

a) Der Auftraggeber ist zur Prüfung des Auftragsgegenstandes auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit gem. § 377 HGB verpflichtet und muss ggf. reklamieren, sobald der Auftraggeber diesen erhält.

b) Reklamationen, insbesondere hinsichtlich der Maßhaltigkeit, werden nur anerkannt, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Leistungsumfangs in schriftlicher Form bekannt gemacht werden.

8. Gewährleistung

a) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

b) Es besteht kein Gewährleistungsanspruch bei der Leistungserbringung bzgl. zu reparierender Produkte, die ihren Ursprung nicht beim Auftragnehmer haben.

c) Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Auftraggeber Änderungen am Produkt vornimmt.

9. Haftung

a) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b) Der Auftragnehmer wird von jeglicher Haftung entbunden, wenn die Ware unsachgemäß verwendet und/oder mechanischer, thermischer sowie chemischer Überlastung ausgesetzt wird. Weiterhin gilt die Entbindung bei allen Änderungen an der Ware.

c) Für Mängel hinsichtlich der Konstruktion des Leistungsumfangs wird keinerlei Haftung übernommen.

d) DL Kunststofftechnik haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden und ebenfalls nicht für Folgekosten jeglicher Art, sondern ausschließlich für die von DL Kunststofftechnik hergestellten Produkte.

10. Gerichtsstand

a) Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

b) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers, Stadt Unna.

11. Sonstige Bedingungen

a) If desired, the general terms and conditions will be verbally explained to the customer in english.

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